Beamtenrecht
Das Dienstverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten unterscheidet sich in zahlreichen Punkten maßgeblich von sonstigen Dienst– /Arbeitsverhältnissen zwischen privat– bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und Angestellten. Die nähere Ausgestaltung des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses hat der Gesetzgeber in verschiedenen einfachgesetzlichen Regelwerken vorgenommen, wobei für Bundes– und Landesbeamte mitunter unterschiedliche Regelungen getroffen wurden. Insofern ist für die fundierte rechtliche Einschätzung eines Sachverhaltes zwingend die Kenntnis der vielfältigen spezialgesetzlichen Regelungsinhalte von Nöten, welche das BBG, das BeamtVG sowie das BBesG und die entsprechenden landesrechtlichen Gesetzestexte zur Konkretisierung der Dienstleistungs– und Treuepflicht des Beamten einerseits sowie der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht enthalten. Darüber hinaus wird das Recht der Beamten maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt, so dass es von großer Wichtigkeit ist, die aktuellen Entscheidungen auszuwerten und in die rechtliche Beratung miteinfließen zu lassen.
Durch unsere Philosophie der Spezialisierung sind wir in der Lage, die aktuellen Entwicklungen im Beamtenrecht stets im Blick zu halten und unsere ohnehin fundierten Kenntnisse durch entsprechende Fort– und Weiterbildung in den vielschichtigen Bereichen des Beamtenrechts stetig zu erweitern.
Wenden Sie sich daher mit beamtenrechtlichen Fragestellungen jeglicher Art vertrauensvoll an einen unserer Spezialisten!
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u. a.
aus dem originären Beamtenrecht :
- Ernennung /(verwehrte) Übernahme in ein Beamtenverhältnis
- Bewährung während der Probezeit
- dienstliche Beurteilungen
- (unterbliebene) Beförderung, Konkurrentenstreit
- amtsärztliche Untersuchung, Dienstunfähigkeit
- Versetzung in den Ruhestand
- Ausübung, Anzeige und Genehmigung von Nebentätigkeiten
aus dem Beamtenversorgungsrecht:
- Beratung im Vorstadium der Zurruhesetzung
- Einholung einer verbindlichen Vorabauskunft nach § 49 Abs. 10 BeamtVG
- Überprüfung von Versorgungsberechnungen
- Berücksichtigungsfähigkeit von Ausbildung, Studium und Vordienstzeiten
- Anwendung von Ruhensvorschriften; Anrechnung von Einkünften und Renten auf die Versorgungsbezüge
Darüber hinaus gehört auch das Soldatenrecht als spezielle Ausprägung des Beamtenrechts zu unserem Tätigkeitsgebiet. Hier finden sich die einschlägigen Regelungen zu Rechtstellung, Besoldung und Versorgung von Soldatinnen und Soldaten in eigenen Gesetzen, vornehmlich im SG sowie dem SVG. Daneben enthält die WBO maßgebliche Verfahrensvorschriften und ist das Disziplinarrecht für Soldatinnen und Soldaten eigenständig in der WDO geregelt.
Insbesondere bei Fragen des beruflichen Fortkommens (Überprüfung der dienstlichen Beurteilung unter Beachtung der ZDV 20/05, Fragen im Zusammenhang mit der Berufung zum Zeitsoldaten, Beförderungen, Versorgungsfragen, Disziplinarverfahren, Probleme im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen etc.) stehen wir Ihnen von der ersten Rechtsberatung an bis hin zur Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Verfahren als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.