Beauftragung und Kosten
Fachkompetenz über Ländergrenzen hinweg:
Gerade in Zeiten moderner Kommunikationsmittel ist die Frage des Sitzes der Kanzlei Ihres Vertrauens völlig nachrangig und kann bzw. sollte das Hauptaugenmerk bei der Wahl des richtigen Anwalts /der richtigen Anwältin daher in erster Linie auf der Fachexpertise und der einschlägigen Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet liegen. Scheuen Sie daher unabhängig von Ihrem Wohn-/Dienstort nicht die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei, denn wir sind als ausgewiesene Experten des besonderen Verwaltungsrechts bundesweit für Sie tätig und vertreten Sie selbstverständlich auch in gerichtlichen Verfahren vor sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik.
Der erste Schritt – die anwaltliche Erstberatung:
Haben Sie sich für uns entschieden, ist Ausgangspunkt einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Regel ein ausführliches Erstberatungsgespräch, welches sowohl persönlich als auch per Videokonferenz oder telefonisch erfolgen und auf Wunsch alternativ durch eine schriftliche Beratung ersetzt werden kann. Im Rahmen dieser Erstberatung erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die Sach– und Rechtslage und zeigen Ihnen, soweit ohne weitergehende Prüfung möglich, bereits mögliche Ziele und Wege zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen auf. Im Anschluss hieran können Sie auf Grundlage unserer fundierten rechtlichen Einschätzung entscheiden, ob Sie uns weitergehend mandatieren möchten oder nicht.
Maßnahmen während der Corona-Pandemie:
Natürlich können wir unter Einhaltung der Sicherheitsabstände auch weiterhin persönliche Besprechungen in unserem Büro mit einem großzügigen Konferenzraum realisieren, bevorzugen zu Ihrer und unserer Sicherheit aktuell jedoch Besprechungen per Videokonferenz — sie erhalten von uns einen Link über den die Konferenz gestartet werden kann — oder telefonisch.
Nun zum Thema Kosten:
Grundsätzlich gilt: Der Gang zum Anwalt kostet Geld.
Dies gilt insbesondere auch für die oft erbetene „erste rechtliche Einschätzung“, um entscheiden zu können, ob die Einlegung rechtlicher Schritte Sinn macht oder nicht. Hierfür fällt nach den gesetzgeberischen Vorgaben eine Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. Auslagen und MwSt an. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden diese Kosten je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrages von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine erste rechtliche Einschätzung beinhaltet dabei natürlich nicht die grundständige Prüfung umfangreicher Unterlagen. Daher kalkulieren wir diese „erste rechtliche Einschätzung“ mit ca. einer Arbeitssstunde und vereinbaren bei einem darüber hinausgehenden Aufwand eine individuelle Stundensatzvereinbarung.
Wenn wir über die Erstberatung hinausgehend außergerichtlich und /oder gerichtlich für Sie tätig werden, fallen natürlich weitere Kosten an. Je nach Rechtsgebiet sowie Art und Umfang unserer Tätigkeit rechnen wir entweder nach den gesetzlichen Gebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder — in den meisten Fällen — auf Grundlage einer einzelfallbezogenen Vergütungsvereinbarung ab. Im letzteren Fall kommt neben der minutengenauen Abrechnung auf Grundlage eines festen Stundensatzes auch die Vereinbarung eines bestimmten Pauschalhonorars für maximale Planbarkeit der entstehenden Kosten in Betracht.
In jedem Fall legen wir großen Wert auf Kostentransparenz und klären Sie daher zu Beginn eines jeden Mandats stets über die anfallenden Kosten auf. Sofern unter Zugrundlegung der gesetzlichen Gebühren, welche sich regelmäßig nach dem Streit– bzw. Gegenstandswert richten, eine aufwandsangemessene Vergütung nicht gewährleistet ist, unterbreiten wir unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ein individuelles Angebot für die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Ihr Beitrag für eine effiziente Bearbeitung Ihres Mandats:
Für eine „erste rechtliche Einschätzung“ können Sie uns den maßgebenden Bescheid und eine kurze Sachverhaltsschilderung vorab per Mail zukommen lassen.
Zur Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter 0228 /9090150 oder senden Sie Ihre Anfrage per Mail an kanzlei@wieland-recht.de.
Wir freuen uns auf Ihre Mandatsanfrage!