Beurteilung und Beförderung
Das berufliche Weiterkommen der Beamtin und des Beamten ist immer auch von Konkurrenzen geprägt. Konkurrenzen gibt es in vielfachen Konstellationen, schon beginnend bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, bei der Umwandlung von Beamtenverhältnissen, bei der Konkurrenz um Beförderungsdienstposten und bei der Konkurrenz um die Vergabe von Beförderungsämtern.
Zentraler Punkt des Auswahlverfahrens ist dabei der Leistungsvergleich der Bewerberinnen und Bewerber anhand der über sie erstellten dienstlichen Beurteilungen. Letztere dienen der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Leistungsgrundsatzes, Art. 33 Abs. 2 GG.
Mit unseren ausgewiesenen Experten unterstützen wir Sie sowohl im Beurteilungsrechtsstreit, als auch im Beförderungsrechtsstreit. Wir vertreten dabei sowohl unterlegene Bewerber, als auch Beigeladene in Konkurrentenstreitverfahren.
Geht es um Ihr berufliches Fortkommen, sind Sie bei uns also bestens aufgehoben.
Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich Beurteilung und Beförderung umfasst dabei insbesondere:
- Überprüfung der dienstlichen Beurteilung auf formelle und materielle Rechtsfehler
- Führen eines Beurteilungsrechtsstreits
- Begleitung und Rechtskontrolle eines Auswahlverfahrens
- Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- Führung von Konkurrentenstreitverfahren (einstweilige Rechtsschutzverfahren)
- Durchsetzung nachgelagerten primären Rechtsschutzes in „Störfällen“
- Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung
- Amtshaftungsklagen