Beur­tei­lung und Beför­de­rung

Das beru­fliche Weit­erkom­men der Beam­tin und des Beam­ten ist immer auch von Konkur­ren­zen geprägt. Konkur­ren­zen gibt es in viel­fa­chen Kon­stel­la­tio­nen, schon begin­nend bei der Ein­stel­lung in das Beamten­ver­hält­nis auf Pro­be, bei der Umwand­lung von Beamten­ver­hält­nis­sen, bei der Konkur­renz um Beförderungs­di­en­st­posten und bei der Konkur­renz um die Ver­gabe von Beför­de­rungs­äm­tern.

Zen­traler Punkt des Auswahlver­fahrens ist dabei der Leis­tungsver­gle­ich der Bewer­berin­nen und Bewer­ber anhand der über sie erstell­ten dien­stlichen Beurteilun­gen. Let­ztere die­nen der Ver­wirk­lichung des mit Ver­fas­sungsrang aus­ges­tat­teten Leis­tungs­grund­satzes, Art. 33 Abs. 2 GG.

Mit unse­ren aus­gewiese­nen Exper­ten unter­stützen wir Sie sowohl im Beur­tei­lungs­rechts­streit, als auch im Beför­de­rungs­rechts­streit. Wir ver­tre­ten dabei sowohl unter­legene Bewer­ber, als auch Beige­ladene in Kon­kur­ren­ten­streit­ver­fah­ren.

Geht es um Ihr beru­fliches Fortkom­men, sind Sie bei uns also bes­tens auf­ge­ho­ben.

Unser Tätigkeitsspek­trum im Bere­ich Beur­tei­lung und Beför­de­rung umfasst dabei ins­be­son­de­re:

  • Über­prü­fung der dien­stlichen Beur­tei­lung auf for­mel­le und mate­ri­el­le Rechts­feh­ler
  • Füh­ren eines Beur­tei­lungs­rechts­streits
  • Beglei­tung und Recht­skon­trolle eines Aus­wahl­ver­fah­rens
  • Durch­set­zung des Bewer­bungs­ver­fah­rens­an­spruchs
  • Füh­rung von Konkur­renten­stre­itver­fahren (einst­weilige Rechts­schutz­ver­fah­ren)
  • Durch­set­zung nachge­lagerten pri­mä­ren Rechtss­chutzes in „Stör­fäl­len“
  • Schadenser­satz wegen unter­blie­be­ner Beför­de­rung
  • Amt­shaf­tungskla­gen