Personalvertretungsrecht
Streitigkeiten über Mitbestimmungstatbestände zwischen Personalrat und Dienststelle, die regelmäßig im Wege der Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten (§ 83 BPersVG) auszutragen sind, sind ein klassisches Betätigungsfeld unserer Kanzlei im Personalvertretungsrecht. Hinzu kommt die Vertretung in Sonderverfahren wie Wahlanfechtung, Ausschluss von Personalratsmitgliedern etc.
Unsere Kanzlei vertritt dabei sowohl Dienststellenleiter, als auch Personalräte. Wir finden, dass sich dies keineswegs ausschließt. Vielmehr sichert uns die Vertretung „beider Seiten“ ein gutes Gefühl für die Strategie und die Argumente der jeweiligen Gegenseite auf die wir dann entsprechend reagieren können.
Neben dem „klassischen“ Streit um Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Angelegenheiten der Arbeitnehmer und Beamten erstreckt sich unsere Beratung auch auf sämtliche außergerichtlichen Angelegenheiten, z.B. Vertretung bei Fragen zur korrekten Beschlussfassung, Schulungsansprüchen der Personalratsmitglieder, Freistellungsansprüchen, Streit um Ausstattung etc.
Auch im Beteiligungsverfahren beginnt die rechtliche Auseinandersetzung oftmals bereits mit Fragen um eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Personalrats und eine Beachtung der Vorschriften des Beteiligungsverfahrens.
Kommt im Mitbestimmungsverfahren eine Einigung zwischen Dienststelle und Personalrat nicht zu Stande, entscheidet auf Antrag die Einigungsstelle. Auch in diesen Fällen vertreten wir die Interessen der Beteiligten als Verfahrensbevollmächtigte vor der Einigungsstelle.
Verwandt mit dem Personalvertretungsrecht sind Streitigkeiten anderer Vertretungen mit der Dienststelle, insbesondere der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten. Auch hier sind zahlreiche Konstellationen der Mitbestimmung justiziabel, beginnend etwa bei den Bemühungen der Schwerbehindertenvertretung an Informationen über die vertretenen schwerbehinderten Beamten zu gelangen bis hin zu den „Klassikern“ der Feststellung der Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten.
Aufgrund unserer besonderen Kompetenz im Bereich der Postnachfolgeunternehmen vertreten wir auch die dort gebildeten Betriebsräte, die nach den Sonderregelungen im Postpersonalrechtsgesetz (§§ 24 – 37 PostPersRG) als betriebliche Interessenvertretungen auch der Beamten agieren.
Stichwortartig sind die nachfolgenden Streitigkeiten besonders häufig vorkommend. Aber auch über die nachfolgenden Beispiele hinaus beraten und vertreten wir Sie stets kompetent:
- Klärung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme (§§ 75 – 81 BPersVG)
- Vertretung im Beschlußverfahren vor dem Verwaltungsgericht, sowie dem Beschwerdeverfahren vor dem OVG und dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG
- Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren soweit zulässig (z.B. einstweilige Verfügungen mit einem Anspruch verfahrensrechtlichen Inhalts
- Durchführung der Personalratswahlen und Wahlanfechtung
- Streitigkeiten um Freizeitausgleich, Aufwandsentschädigung, Schulung und Freistellung von Personalratsmitgliedern
- interne Streitigkeiten, Minderheitenschutz etc.
- Ausschluss und Kündigung von Personalratsmitgliedern