Besonderes Verwaltungsrecht
Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich des Dienstrechts der Beamten und Arbeitnehmer und der Ausrichtung als „Dienstrechtliche Boutique“ bearbeiten wir weitere Rechtsgebiete des besonderen Verwaltungsrechts nur in Ausnahmefällen und insbesondere dann, wenn ein Sachzusammenhang zum dienstrechtlichen Mandat besteht. Beispielhaft ist hier auf folgende Konstellationen hinzuweisen:
- Durchsetzung von Akteneinsichtsrechten, auch nach dem IFG
- Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen in Konstellationen staatlichen Fehlverhaltens mit dienstrechtlichem Bezug
- Vertretung von Behörden in Regressstreitigkeiten
- Durchsetzung von Grundrechten der Landesverfassung mit dienstrechtlichem Bezug — soweit möglich — vor den Landesverfassungsgerichten
- Betreuung von Verfassungsbeschwerden — soweit insbesondere die grundrechtsgleichen Rechte des Art. 33 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 5 GG betroffen sind.