Das Niedersächsische OVG hat jüngst in einem von unserer Kanzlei betriebenen Verfahren einen Beschluss des VG Hannover aufgehoben und der vetretenen Mandatin einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Wie so oft waren weder Einzelbewertungen noch das Gesamturteil — trotz vorhandener umfangreicher Floskeln — nachvollziehbar begründet; die höherwertige Tätigkeit war — ebenfalls wie so oft — nicht hinreichend gewürdigt.
Beschluss OVG Niedersachen 5 ME 141/19 vom 29.10.2019 hier als pdf ansehen