Wertigkeit eines Arbeitspostens nicht ausschlaggebend für Beförderung im Bereich DTAG
Mit einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss bestätigt das VG Koblenz mit Beschluss vom 20.08.2025 -2 L 517/25.KO unsere in vielen Verfahren erfolgreich herausgearbeitete Kritik an der Benachteiligung nicht deutlich höherwertig eingesetzter Beamter und Beamtinnen im Beurteilungs- und Beförderungsprozess der Deutschen Telekom AG (DTAG) Der Antrag hatte Erfolg, weil sowohl die Beurteilung der Antragstellerin als auch [...]
