VG Koblenz stellt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs betreffend einer Zuweisung nach Gelsenkirchen in einem von uns vertreten Fall her
Im Rahmen der aktuellen „Zuweisungswelle“ nach Gelsenkirchen hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 13.02.2013 — 2 C 1150/12.KO — die aufschiebende Wirkung
eines Widerspruchs hergestellt und sich dabei mit der Frage ortsnäherer Beschäftigungsmöglichkeiten befasst und diese bejaht. Der von uns vertretene Mandant wohnte — einfache Strecke — ca. 130 km entfernt vom Dienstort Gelsenkirchen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Rechtsprechung auch bei anderen Gerichten durchsetzt.