Jetzt ist es offi­zi­ell: Noch „ges­per­rte“ Beförderungsrun­den der Jah­re 2016 bis 2020 auf ins­ge­samt 26 Beförderungslis­ten aus den v.g. Jah­ren wer­den nicht mehr fort­ge­führt und „end­gül­tig abge­brochen“.

Es stellt sich die Fra­ge, ob hier eine Organ­i­sa­tion­s­grun­dentschei­dung nur vor­ge­scho­ben wird. Die ange­führten Grün­de mit Hin­weis auf Eröff­nung der Beur­tei­lung Stich­tag 31.08.2021 ver­fan­gen jeden­falls nicht — im Gegen­teil!

Da es offen­bar auch nicht beab­sichtigt ist, die Plan­stel­len den näch­sten Beförderungsrun­den zuzuschla­gen hat dies für Betrof­fene, näm­lich sowohl für bere­its pos­i­tiv aus­gewählte und ges­per­rte Beam­te, wie auch für in Konkur­renten­stre­itver­fahren obsie­gen­de Beam­te ganz erhe­blich neg­a­tive Aus­wir­kun­gen.

Der Rechtss­chutz gegen den Abbruch ist kom­plex. Entschei­dun­gen müs­sen mit Blick auf lau­fen­de Fris­ten (Monats­frist für einst­weili­gen Rechtss­chutz über die Betrof­fene nicht belehrt wer­den) kurz­fris­tig getroff­fen wer­den.

Wenn Sie von dem Abbruch eben­falls betrof­fen sind kön­nen wir Sie kom­pe­tent bera­ten und unter­stützen. Vor­zugs­wür­dig neh­men Sie ger­ne per mail mit uns Kon­takt auf und über­lassen uns dabei das Ihnen zuge­gan­gene bzw. in den näch­sten Tagen zuge­hende Infor­ma­tion­ss­chreiben über den Abbruch.

erstellt 15.07.2022 — F. Wie­land — Fachan­walt für Ver­wal­tungsrecht — www​.wieland​-recht​.de — mail: kanzlei@wieland-recht.de