Jetzt ist es offiziell: Noch „gesperrte“ Beförderungsrunden der Jahre 2016 bis 2020 auf insgesamt 26 Beförderungslisten aus den v.g. Jahren werden nicht mehr fortgeführt und „endgültig abgebrochen“.
Es stellt sich die Frage, ob hier eine Organisationsgrundentscheidung nur vorgeschoben wird. Die angeführten Gründe mit Hinweis auf Eröffnung der Beurteilung Stichtag 31.08.2021 verfangen jedenfalls nicht — im Gegenteil!
Da es offenbar auch nicht beabsichtigt ist, die Planstellen den nächsten Beförderungsrunden zuzuschlagen hat dies für Betroffene, nämlich sowohl für bereits positiv ausgewählte und gesperrte Beamte, wie auch für in Konkurrentenstreitverfahren obsiegende Beamte ganz erheblich negative Auswirkungen.
Der Rechtsschutz gegen den Abbruch ist komplex. Entscheidungen müssen mit Blick auf laufende Fristen (Monatsfrist für einstweiligen Rechtsschutz über die Betroffene nicht belehrt werden) kurzfristig getrofffen werden.
Wenn Sie von dem Abbruch ebenfalls betroffen sind können wir Sie kompetent beraten und unterstützen. Vorzugswürdig nehmen Sie gerne per mail mit uns Kontakt auf und überlassen uns dabei das Ihnen zugegangene bzw. in den nächsten Tagen zugehende Informationsschreiben über den Abbruch.
erstellt 15.07.2022 — F. Wieland — Fachanwalt für Verwaltungsrecht — www.wieland-recht.de — mail: kanzlei@wieland-recht.de