Land NRW:
Familienministerium hält auch die aktuelle Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn für rechtswidrig – betroffene Eltern sollten umgehend tätig werden!
Nachdem wir jüngst für ein Bonner Elternpaar mit Erfolg vor dem VG Köln gegen die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung des jüngeren Geschwisterkindes bei gleichzeitiger Betreuung eines beitragsfreien Vorschulkindes für das Kindergartenjahr 2014/2015 geklagt hatten, Urteil vom 02.09.2016, 19 K 335/15, wurden in den darauf folgenden Wochen die Auswirkungen des von uns erstrittenen Urteils des VG Köln in den Medien breit diskutiert (WDR und Generalanzeiger berichteten wiederholt).
Hierbei wurde immer wieder auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der aktuellen Elternbeitragssatzung der Stadt Bonn aufgeworfen. Nachdem Rechtsanwältin Caroline Beyss bereits wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass ihrer Auffassung nach auch die für das vorangegangene sowie das laufende Kindergartenjahr geltende Satzung durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegne, hat zwischenzeitlich das Familienministerium des Landes NRW im Rahmen einer vom WDR initiierten Stellungnahme diese Rechtsauffassung geteilt.
Konkret bestätigte das Familienministerium, dass auch die aktuelle Satzung der Stadt Bonn für die Kindergartenjahre 2015/2016 sowie 2016/2017 mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei und die in Bonn vorgesehene Regelung zur Elternbeitragserhebung für Geschwisterkinder von Vorschulkindern der Intention des Gesetzgebers widerspreche.
Gleichzeitig verwies das Ministerium auf den Umstand, dass das Land keine rechtliche Möglichkeit habe, seine Rechtsauffassung zur Beitragserhebung von Geschwisterkindern, die sich mit der des Verwaltungsgerichts decke, im Weisungswege durchzusetzen. Vielmehr obliege die Ausgestaltung und Festsetzung der Elternbeiträge den Jugendämtern als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung den Jugendämtern, so dass die betroffenen Eltern (erneut) den Rechtsweg beschreiten und gegen entsprechende Beitragsfestsetzungen vorgehen müssten, sofern die aktuelle Bonner Beitragsatzung in Kraft bleiben sollte.
Damit schloss sich das Ministerium dem zuvor bereits von Rechtsanwältin Caroline Beyss im Rahmen der medialen Berichterstattung geäußerten dringenden Rat an, dass die betroffenen Eltern selbst aktiv werden müssen mit dem Ziel der Rückerstattung der nach hiesiger Rechtsauffassung rechtswidriger Weise erhobenen Elternbeiträge für Geschwisterkinder von Vorschulkindern. Sofern hier eine außergerichtliche Intervention nicht den gewünschten Erfolg bringt, muss notfalls erneut der Klageweg beschritten und die Satzung zur Überprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gestellt werden.
Die Stellungnahme des Landes wurde nicht zuletzt in folgendem Artikel des Generalanzeigers aufgegriffen: http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Land‑h%C3%A4lt-Bonns-Kita-Satzung‑f%C3%BCr-rechtswidrig-article3397075.htm