Nachdem die Beförderungsrunde ja wie bekannt nach Besoldungsgruppen aufgeteilt wurde gehen aktuell die weiteren Mitteilungen positiver oder negativer Art heraus. In der Ablehnungsmitteilung fehlt regelmässig der Hinweis auf Rechtsschutzmöglichkeiten. Dieser ist nur und zwingend binnen 14 Tagen nach Zugang der Ablehnungsmitteilung mittels
Konkurrentenklage möglich. Unterlegene Bewerber können in diesem Kontext auch Rügen gegen Ihre eigene dienstliche Beurteilung oder die Beurteilung ausgewähler Konkurrenten erheben. Bei Beratungsbedarf steht unser Büro Ihnen hier auch kurzfristig z.B. im Rahmen eines Telefontermins zur Verfügung. Wir sind als Spezialisten im öffentlichen Dienstrecht bundesweit tätig.