Aktuell ist im Bereich der Telekom AG die Beförderungsrunde 18/19 für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie der Besoldungsgruppe A9vz (mittlerer Dienst) angelaufen. Der HR-Bereich informierte bereits vor geraumer Zeit über eine Änderung bei den Beförderungsrunden 2018 und 2019. Bei der DTAG werden Beurteilungen im Zwei-Jahresrhythmus erstellt. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hat entschieden, dass eine Beurteilung, die als Grundlage für die Beförderung gilt, nicht älter als zwölf Monate sein darf. Daher wurden die beförderungsrunden 2018 und 2019 zusammengelegt.
Die wichtigsten Punkte aus der HR-Information vom 17.09.2018:
- Für die zusammengelegte Beförderungsrunde stehen mehr als 1000 Planstellen zu Verfügung
- die Einweisung in die Beförderungsplanstellen erfolgt rückwirkend für alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie der Besoldungsgruppe A9vz zum 01.10.2018
- der Versand der Konkurrentenmitteilungen erfolgte bereits am 28.11.2018
- die Beförderungsdokumente sollen am 19.12.2018 versandt werden
- In 2017 erfolgten bereits vorgezogene Beförderungen aus 2018 für den einfachen und mittleren Dienst bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8. Für diese Beamtinnen und Beamten finden daher in 2018 keine Beförderungen statt.
WICHTIG:
Sollten Sie eine Ablehnungsmitteilung erhalten haben, der ggf. eine fehlerhafte dienstliche Beurteilung zu Grunde liegt hindert der Widerspruch gegen die Beurteilung alleine die Vornahme der Beförderungen nicht. Aufgrund der ansonsten eintretenden Ämterstabilität muss zwingend binnen 2 Woche Konkurrentenklage eingereicht werden. Hierzu beraten wir Sie gerne — auch kurzfristig. Überlassen Sie uns hierzu bitte die Ablehnungsmitteilung und die Beurteilung sowei vorangegangene beurteilung einschließlich Stellungnahmen der Führungskräfte hierzu.
Ihre Ansprechpartner:
- F. Wieland, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- M. Wieland, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
- N. Fattler, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Dienstrecht