Im einfachen und mittleren Dienstes bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 steht die nächste Beförderungsrunde der Telekom AG unmittelbar bevor. Da eine Zusammenlegung mit der Beförderungsrunde 2020 erfolgt ist es für viele Beamtinnen und Beamte auch aufgrund der versorgungsrechtlichen Wartezeit von 2 Jahren eine wichtige Chance — endlich — befördert zu werden. Unsere Kanzlei hat in der vergangenen Beförderungsrunde über 100 Verfahren sowohl auf Anragstellerseite als auch auf Beigeladenenseite für die von uns vertretenen Mandanten mit Erfolg abgeschlossen. Wichtig ist die rechtzeitige umgehende Kontaktaufnahme nach Erhalt einer sog. Ablehnungsmitteilung aufgrund der dann laufenden 14-Tage-Frist über die nicht belehrt wird. Wir unterstützen betroffene Beamtinnen und Beamte, aber auch Beigeladene, die durch entsprechende Anträge „gesperrt“ sind. Der Bereich HR hat nachfolgende Informationen veröffentlicht:
- Für die zusammengelegte Beförderungsrunde 2019 und 2020 stehen mehr als 1.000 Planstellen zur Verfügung.
- Die Einweisung in die Beförderungsplanstellen erfolgt rückwirkend für alle Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes bis einschließlich der Beförderung von A8 nach A9vz zum 01.09.2019.
- Zwei Jahre nach dem Tag der Einweisung in die neue Planstelle sind die Bezüge ruhegehaltsfähig.
- Der Versand der Konkurrentenmitteilungen erfolgt am 30.10.2019.
- Die Beförderungsdokumente werden am 20.11.2019 versandt.
- In 2018 erfolgten bereits vorgezogene Beförderungen aus 2019 für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie der Besoldungsgruppe A9vz. Für diese Beamtinnen und Beamten findet daher im Jahr 2019 keine Beförderungsaktion statt.
Als ANRECHPARTNER in unserer Kanzlei stehen Ihnen in Sachen Beförderung und Beurteilung sämtliche Anwälte/Innen zur Verfügung. Bei einer Kontaktaufnahme benötigen wir regelmässig die nachfolgenden Unterlagen:
- Ablehnungsmitteilung
- aktuelle dienstliche Beurteilung
- Vorbeurteilung
- Information über den aktuellen Einsatz
- Mandantenstammblatt und Vollmacht — finden Sie auf unserer Homepage als Download