Im Bereich der Beamten der Deutschen Telekom AG steht die nächste Beförderungsrunde an: HR hat bereits im September 2021 über die Zusammenlegung der Beförderungsrunden 2021 und 2022 informiert. Begründet wird diese Zusammenlegung seitens der Telekom AG damit, dass Beurteilungen nicht älter als 12 Monate sein dürfen. Obwohl diese Begründung rechtlich nicht zwingend ist, kann der Dienstherr im Rahmen seiner Organisationsgewalt selbst entscheiden, wann er Beförderungen vornimmt.
Folgender Zeitplan wird mitgeteilt:
• Versand Konkurrentenmitteilungen am 02.11.2021
• Versand Beförderungsdokumente am 23.11.2021
• Rückwirkende Planstelleneinweisung zum 01.09.2021
Betroffen sind wie gesagt Beförderungen nach Besoldungsgruppen A 6, A 7, A 8 und A 9 sowie in der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen nicht-technischen Dienstes.
Da nach unserer Erfahrung leider immer noch zahlreiche der Beförderungsentscheidung zugrundeliegenden dienstlichen Beurteilungen rechtswidrig sind, ist damit zu rechnen, dass wiederum eine große Unzufriedenheit entsteht. Weiterhin ist auch die Thematik der ordnungsgemäßen Würdigung des höherwertigen Einsatzes nicht abschließend gelöst.
Beamtinnen und Beamte, die eine Ablehnungsmitteilung erhalten, müssen binnen 14 Tagen um Eilrechtschutz (Konkurentenklage) nachsuchen. Insbesondere ist es nicht ausreichend, Widerspruch gegen die Ablehnungsmitteilung einzulegen oder ausschließlich gegen die dienstliche Beurteilung vorzugehen. In einer Konkurrentenklage müssen die ggf. im Widerspruchsverfahren bereits gerügten Fehler einer dienstlichen Beurteilung erneut gerügt werden.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrungen im Bereich des Beförderungsprozesses bei der Deutschen Telekom AG einschließlich der Thematiken des Abbruchs von Beförderungsrunden und des Schadensersatzes, so dass wir hier im Bedarfsfall sachgemäß unterstützen können.
Für eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch sollten Sie für eine zielführende Beratung/Vertretung folgende Unterlagen bereithalten:
• Dienstliche Beurteilung Stichtag 31.08.2020
• Stellungnahme Führungskraft
• ggf. „Vorbeurteilung“ Stichtag 31.08.2018
• Ablehnungsmitteilung
Wenn die v.g. Unterlagen einer ersten Kontaktaufnahme bereits beigefügt sind, beschleunigt dies die weitere Beratung und ggf. Vertretung.