Information des Bereich HR der Telekom AG zur Beförderungsrunde 2012
Im Hinblick auf die Entscheidung des OVG Münster vom 15.03.2013, 1 B 133/13, hat der Bereich HR reagiert und in einer Information angekündigt, dass es vorbehaltlich noch ausstehender zweitinstanzlicher Entscheidungen aus anderen Bundesländern nicht mehr möglich sein wird, Beförderungen aus der Beförderungsrunde 2012 vorzunehmen; bereits vorgenommene Beförderungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Fälschlicherweise wird hier der [...]