In einem von unserer Kanzlei für den Antragsteller betreuten Verfahren hat das VG Halle mit Beschluss vom 29.09.2020 — Az. 5 B 222/19 HAL der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg aufgegeben, die W 3 Professur mit der Denomonation „Regierungslehre und Policyforschung“ nicht mit dem ausgewählten Beigeladenen zu besetzen bis zur Durchführung einer erneuten Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts.
Das Verwaltungsgericht bestätigt zahlreiche gerügte Mängel des Auswahlverfahrens und spricht sehr eindeutig von „durchgreifenden Mängeln“, an denen das Verfahren leide.