Personalaktenvernichtung bei der Telekom AG rechtlich bedenklich
In dem von unserem Büro betreuten Verfahren begehrte der Mandant die Vernichtung der Papierpersonalakten zu unterlassen. Hintergrund ist, dass die Deutsche Telekom AG aktuell damit befasst ist, auf eine elektronische Personalaktenführung umzustellen und dabei Zug um Zug die Papierpersonalakten nach Digitalisierung zu vernichten. Diese Vernichtung birgt aber Risiken, da nicht sichergestellt ist, dass beim Einscannen oder Speichern auch alle Seiten ordnungsgemäß erfasst werden. Unserer entsprechenden
Argumentation hat sich das OVG Münster mit Beschluss vom 05.04.2016, 1 B 203/16, jetzt angeschlossen und die Vernichtung vorläufig gestoppt. Das OVG bringt sehr deutlich zum Ausdruck, dass die elektronische Personalakte im Übrigen völlig unstrukturiert sei und insoweit auch ein Abgleich mit der Papierpersonalakte nur sehr schwierig möglich sei. Mit unserem Argument, dass es an einer Ermächtigungsgrundlage fehlt, hat sich das OVG nicht vertieft befasst und diese Frage ins Hauptsacheverfahren verschoben.