Der von unserer Kanzlei vertretene Kläger ist habilitierter Historiker und als Privatdozent am historischen Institut der philosophischen Fakultät der RWTH Aachen tätig. Für unseren Mandanten konnte erreicht werden, dass die Beklagte RWTH in Aachen verpflichtet wurde, über die Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßiger Professor an unseren Mandanten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Nach § 41 HG NRW kann die Universität die Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor/—in“ an Personen verleihen, die die Einstellungsvorraussetzungen einer Professorin oder eines Professors erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistungen erbringen. Die Verleihung der Bezeichnung wird einerseits durch die Hochschulgesetze der Länder und teilweise weitergehend durch die Satzungen der einzelnen Hochschulen geregelt.
Das Besondere am hier streitigen Fall ist die Tatsache, dass sich das Verfahren nach zahlreichen Fehlern der Verwaltung bereits insgesamt 8 Jahre hinzieht und das Gericht gleich über zwei verbundene Klageverfahren, die zwei Fakultätsrats– bzw. Hochschulentscheidungen zum Gegenstand hatten, zu befinden hatte.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in dem unten nachzulesenden Urteil vom 12.06.2017 – 6 K 452/14 — ausführlich dargestellt, dass im entschiedenen Fall die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, da unser Mandant nachgewiesenermaßen die hervorragenden Leistungen in Forschung und Lehre erbracht hat.
Auch hinsichtlich des Ermessens hat das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungsgründen zahlreiche Hinweise gegeben, die der Fakultätsrat bei seiner neuen Entscheidung zu beachten hat.
Hochschulrechtlich ist der Fall über den Einzelfall hinaus insoweit von Interesse, als die Belastbarkeit einer Lehrevaluierung für die Feststellung hervorragender Leistungen in der Lehre deutlich relativiert wird. Ähnliches gilt auch für studentische Voten, wenn diesen beispielsweise anonym erhobene Vorwürfe — wie im vorliegenden Fall – zugrunde lagen.
Urteil VG Achen vom 12.6.2017 hier als pdf. downloaden: Apl.-Professur