Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Beförderung in Fällen der Rechtsschutzvereitelung gehört zu einer von unserem Büro in zahlreichen Verfahren betreuten Spezialmaterie.Vor dem VG Düssseldorf haben wir erneut mit Erfolg Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Telekom AG geltend gemacht.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.