Die Gel­tend­machung von Schadenser­satzansprüchen wegen unter­blie­be­ner Beför­de­rung in Fäl­len der Rechtss­chutzvere­it­elung gehört zu einer von unse­rem Büro in zahlre­ichen Ver­fahren betreu­ten Spezialmaterie.Vor dem VG Düss­sel­dorf haben wir erneut mit Erfolg Schadenser­satzansprüche gegen die Deut­sche Tele­kom AG gel­tend gemacht.Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig.