Nach­dem zwis­chen­zeitlich die Beurteilun­gen für die Beamtin­nen und Beam­ten der Besol­dungs­gruppe A 9 vz, sowie des gehobe­nen und höhe­ren Dien­stes für den Beur­tei­lungs­zeit­raum 1.9.201731.8.2019 eröff­net wur­den steht die näch­ste Beför­de­run­ge­run­de bei der Tele­kom AG an:

Da die rück­wirk­ende Ein­weisung in die Beförderungs­planstellen zum 1.9.2020 beab­sichtigt ist wur­de der Ver­sand der Konkur­renten­mit­teilun­gen an die unter­lege­nen Konkur­rentin­nen und Konkur­renten für Ende Okto­ber ange­kün­digt. Die Beförderungs­doku­mente sol­len dann — wenn kei­ne Konkur­renten­kla­gen ein­gere­icht wur­den — Ende Novem­ber ver­sandt wer­den.

Soll­ten Sie eine Ablehnungsmit­teilung erhal­ten, bera­ten wir Sie über die Erfol­gsaus­sichten einer Konkur­renten­klage und das weit­ere Vorge­hen. Eben­so bera­ten und ver­tre­ten wir Sie, wenn Sie in einer gericht­li­chen Auseinan­der­set­zung beige­laden wer­den.

Nach Erhalt der Ablehnungsmit­teilung ist zügi­ges Han­deln erfold­er­lich, da Ihr Bewer­bungsver­fahren­sanspruch nach Ablauf von 2 Wochen regelmäs­sig (auch hier gibt es Aus­nah­men) unter­geht, wenn nicht die notwendi­gen Schrit­te ein­geleitet wer­den.

Für eine ziel­füh­ren­de Bera­tung und Vertre­tung in die­sem Zusam­men­hang benöti­gen wir

  • dien­stliche Beur­tei­lung Stich­tag 31.08.2019
  • Stel­lung­nahme Füh­rungs­kraft hier­zu
  • gegebe­nen­falls „Vor­beurteilung“ Stich­tag 31.08.2017
  • Ablehnungsmit­teilung

Wenn die v.g. Unter­la­gen einer ers­ten Kon­tak­tauf­nahme bere­its beige­fügt sind, beschle­u­nigt dies die weit­ere Bera­tung und ggf. Ver­tre­tung.

Seit der Pri­vatisierung ver­tre­ten wir Beam­te der Post­nach­fol­ge­un­ternehmen, so dass wir uns in die­sem Bere­ich zu Recht als „Spezial­is­ten“ beze­ich­nen dür­fen.