Die Tele­kom AG hat bere­its vor ger­aumer Zeit über eine Ände­rung bei den Beförderungsrun­den 2017 und 2018 für alle Beamtin­nen und Beam­ten der Besol­dungs­grup­pen des ein­fachen und mit­tleren Dien­stes bis ein­schließlich der Besol­dungs­gruppe A8 infor­miert. Danach wer­den die Beförderungsrun­den 2017 und 2018 für den ein­fachen und mit­tleren Dienst bis ein­schließlich der Besol­dungs­gruppe A8 zu einer Beförderungsak­tion in die­sem Jahr zusam­men­ge­fasst.

Nach Anga­ben der Tele­kom AG ste­hen ins­ge­samt rund 800 Plan­stel­len zur Ver­fü­gung. Der Ver­sand der Konkur­renten­mit­teilun­gen erfolgt am 30.11.2017. Die Beförderungs­doku­mente wer­den am 21.12.2017 ver­sandt. Im Jahr 2018 erfol­gen kei­ne Beförderun­gen im ein­fachen und mit­tleren Dienst bis ein­schließlich der Besol­dungs­gruppe A8.

Soll­ten Sie nicht berück­sichtigt wor­den sein ste­hen wir Ihnen mit 3 Fachan­wäl­tenIn­nen für Ver­wal­tungsrecht kom­pe­tent zur Sei­te. Wir haben in die­sem Jahr bere­its meh­re­re Dut­zend Ver­fahren für unse­re Man­dan­ten mit Erfolg abge­schlos­sen. Mel­den Sie sich also ger­ne mit Ihren Fra­gen unter Über­las­sung der Ablehnungsmit­teilung und Ihrer let­zten dien­stlichen Beur­tei­lung.

WICH­TIG: Auf­grund der ver­fahrens­ab­hängigkeiten bei der Siche­rung des Bewer­bungsver­fahren­sanspruchs muss bin­nen 14 Tagen gehan­delt wer­den und die Erhe­bung einer Konkur­renten­klage geprüft wer­den.