Aktu­ell ist im Bere­ich der Tele­kom AG die Beför­de­rungs­run­de 18/​19 für die Beamtin­nen und Beam­ten des gehobe­nen und höhe­ren Dien­stes sowie der Besol­dungs­gruppe A9vz (mit­tlerer Dienst) ange­laufen. Der HR-​Be­reich infor­mier­te bere­its vor ger­aumer Zeit über eine Ände­rung bei den Beförderungsrun­den 2018 und 2019. Bei der DTAG wer­den Beurteilun­gen im Zwei-​Jah­res­rhyth­mus erstellt. Der Ver­wal­tungs­gericht­shof Hes­sen hat entsch­ieden, dass eine Beur­tei­lung, die als Grund­lage für die Beför­de­rung gilt, nicht älter als zwölf Mona­te sein darf. Daher wur­den die beförderungsrun­den 2018 und 2019 zusam­men­ge­legt.

Die wichtig­sten Punk­te aus der HR-​In­for­ma­ti­on vom 17.09.2018:

  • Für die zusam­men­gelegte Beför­de­rungs­run­de ste­hen mehr als 1000 Plan­stel­len zu Ver­fü­gung
  • die Ein­weisung in die Beförderungs­planstellen erfolgt rück­wirk­end für alle Beamtin­nen und Beam­ten des gehobe­nen und höhe­ren Dien­stes sowie der Besol­dungs­gruppe A9vz zum 01.10.2018
  • der Ver­sand der Konkur­renten­mit­teilun­gen erfol­gte bere­its am 28.11.2018
  • die Beförderungs­doku­mente sol­len am 19.12.2018 ver­sandt wer­den
  • In 2017 erfol­gten bere­its vorge­zo­gene Beförderun­gen aus 2018 für den ein­fachen und mit­tleren Dienst bis ein­schließlich der Besol­dungs­gruppe A8. Für die­se Beamtin­nen und Beam­ten fin­den daher in 2018 kei­ne Beförderun­gen statt.

WICH­TIG:

Soll­ten Sie eine Ablehnungsmit­teilung erhal­ten haben, der ggf. eine fehler­hafte dien­stliche Beur­tei­lung zu Grun­de liegt hin­dert der Wider­spruch gegen die Beur­tei­lung allei­ne die Vor­nahme der Beförderun­gen nicht. Auf­grund der anson­sten ein­tre­tenden Ämter­sta­bil­ität muss zwin­gend bin­nen 2 Woche Konkur­renten­klage ein­gere­icht wer­den. Hier­zu bera­ten wir Sie ger­ne — auch kurz­fris­tig. Über­lassen Sie uns hier­zu bit­te die Ablehnungsmit­teilung und die Beur­tei­lung sowei vor­ange­gan­gene beur­tei­lung ein­schließlich Stel­lung­nah­men der Füh­rungs­kräf­te hier­zu.

Ihre Ansprech­part­ner:

  • F. Wie­land, Fachan­walt für Ver­wal­tungs­recht
  • M. Wie­land, Fachan­wältin für Ver­wal­tungs­recht
  • N. Fat­tler, Recht­san­walt mit Schw­er­punkt Dienst­recht