Im ein­fachen und mit­tleren Dien­stes bis ein­schließlich der Besol­dungs­gruppe A8 steht die näch­ste Beför­de­rungs­run­de der Tele­kom AG unmit­tel­bar bevor. Da eine Zusam­men­le­gung mit der Beför­de­rungs­run­de 2020 erfolgt ist es für vie­le Beamtin­nen und Beam­te auch auf­grund der ver­sorgungsrechtlichen War­te­zeit von 2 Jah­ren eine wich­ti­ge Chan­ce — end­lich — beför­dert zu wer­den. Unse­re Kan­zlei hat in der ver­gan­genen Beför­de­rungs­run­de über 100 Ver­fahren sowohl auf Anrag­steller­seite als auch auf Beige­lade­nen­seite für die von uns vertrete­nen Man­dan­ten mit Erfolg abge­schlos­sen. Wich­tig ist die rechtzeit­ige umge­hende Kon­tak­tauf­nahme nach Erhalt einer sog. Ablehnungsmit­teilung auf­grund der dann lau­fen­den 14-​Tage-​Frist über die nicht belehrt wird. Wir unter­stützen betrof­fene Beamtin­nen und Beam­te, aber auch Beige­ladene, die durch ent­spre­chen­de Anträ­ge „ges­perrt“ sind. Der Bere­ich HR hat nach­fol­gende Infor­ma­tio­nen ver­öf­fent­licht:

  • Für die zusam­men­gelegte Beför­de­rungs­run­de 2019 und 2020 ste­hen mehr als 1.000 Plan­stel­len zur Ver­fü­gung.
  • Die Ein­weisung in die Beförderungs­planstellen erfolgt rück­wirk­end für alle Beamtin­nen und Beam­ten des ein­fachen und mit­tleren Dien­stes bis ein­schließlich der Beför­de­rung von A8 nach A9vz zum 01.09.2019.
  • Zwei Jah­re nach dem Tag der Ein­weisung in die neue Plan­stel­le sind die Bezü­ge ruhe­ge­halts­fä­hig.
  • Der Ver­sand der Konkur­renten­mit­teilun­gen erfolgt am 30.10.2019.
  • Die Beförderungs­doku­mente wer­den am 20.11.2019 ver­sandt.
  • In 2018 erfol­gten bere­its vorge­zo­gene Beförderun­gen aus 2019 für die Beamtin­nen und Beam­ten des gehobe­nen und höhe­ren Dien­stes sowie der Besol­dungs­gruppe A9vz. Für die­se Beamtin­nen und Beam­ten fin­det daher im Jahr 2019 kei­ne Beförderungsak­tion statt.

Als ANRECH­PART­NER in unse­rer Kan­zlei ste­hen Ihnen in Sachen Beför­de­rung und Beur­tei­lung sämt­li­che Anwälte/​Innen zur Ver­fü­gung. Bei einer Kon­tak­tauf­nahme benöti­gen wir regelmäs­sig die nach­fol­gen­den Unter­la­gen:

  • Ablehnungsmit­teilung
  • aktu­el­le dien­stliche Beur­tei­lung
  • Vor­beurteilung
  • Infor­ma­tion über den aktu­el­len Ein­satz
  • Man­dan­ten­stamm­blatt und Voll­macht — fin­den Sie auf unse­rer Home­page als Down­load