Die Konkur­renten­stre­itver­fahren aus der Beför­de­rungs­run­de 2016 der Tele­kom AG sind teil­weise zweitin­stan­zlich noch immer nicht abge­schlos­sen, da steht schon die näch­ste Beför­de­rungs­run­de 2017 der Tele­kom AG ange­kün­digt für den Juli 2017 im mit­tleren Dienst an.

Wich­tig für alle Betrof­fe­nen Beamtin­nen und Beam­ten ist ein zügi­ges Han­deln nach Zugang einer etwa­igen Able­hungsmit­teilung. Hier gilt es dann näm­lich bin­nen 14 Tagen mit einer Konkur­renten­klage aktiv zu wer­den. Details erläu­tern wir Ihnen ger­ne in einem per­sön­lichen oder tele­fonis­chen Erst­be­ra­tungs­ter­min.

In den ver­gan­genen Beförderungsrun­den haben wir meh­re­re Dut­zend Konkur­renten­kla­gen für unse­re Man­dan­tinnen und Man­dan­ten in fast sämt­li­chen Bun­deslän­dern mit Erfolg zum Abschluss gebracht; zahlre­iche Man­dan­ten sind zwis­chen­zeitlich beför­dert wor­den. Wir sind hier mit drei Fachan­wältin­nen und Fachan­wäl­ten bun­desweit für Sie aktiv und unter­stützen Sie ger­ne mit unse­rem beson­deren Spezial­wis­sen aus dem Bere­ich der Post­nach­fol­ge­un­ter­neh­men.

Dies gilt natür­lich auch, wenn Sie von einer ggf. völ­lig aus­sicht­slosen Konkur­renten­klage betrof­fen sind und als Beige­ladene /​beige­ladener eines Ver­fahrens unse­re Unter­stützung benö­ti­gen.

Eini­ge wich­ti­ge „Leitlin­ien“ der Recht­sprechung aus der Beför­de­rungs­run­de 2016 haben wir unse­rer Rubrik „aktu­el­le Recht­sprechung“ zusam­men­ge­stellt.