Im Bere­ich der Beam­ten der Deut­schen Tele­kom AG steht die näch­ste Beför­de­rungs­run­de an: HR hat bere­its im Sep­tem­ber 2021 über die Zusam­men­le­gung der Beförderungsrun­den 2021 und 2022 infor­miert. Begrün­det wird die­se Zusam­men­le­gung seit­ens der Tele­kom AG damit, dass Beurteilun­gen nicht älter als 12 Mona­te sein dür­fen. Obwohl die­se Begrün­dung recht­lich nicht zwin­gend ist, kann der Dien­s­therr im Rah­men sei­ner Organ­i­sa­tion­s­ge­walt selbst entschei­den, wann er Beförderun­gen vor­nimmt.

Fol­gen­der Zeit­plan wird mit­geteilt:
• Ver­sand Konkur­renten­mit­teilun­gen am 02.11.2021
• Ver­sand Beförderungs­doku­mente am 23.11.2021
• Rück­wirk­ende Planstel­lenein­weisung zum 01.09.2021

Betrof­fen sind wie gesagt Beförderun­gen nach Besol­dungs­grup­pen A 6, A 7, A 8 und A 9 sowie in der Besol­dungs­gruppe A 13 des gehobe­nen nicht-​tech­ni­schen Diens­tes.

Da nach unse­rer Erfah­rung lei­der immer noch zahlre­iche der Beförderungsentschei­dung zugrun­deliegen­den dien­stlichen Beurteilun­gen rechts­wid­rig sind, ist damit zu rech­nen, dass wie­der­um eine gro­ße Unzufrieden­heit ent­steht. Weit­er­hin ist auch die The­matik der ord­nungs­gemäßen Würdi­gung des höher­w­er­ti­gen Ein­satzes nicht abschlie­ßend gelöst.

Beamtin­nen und Beam­te, die eine Ablehnungsmit­teilung erhal­ten, müs­sen bin­nen 14 Tagen um Eil­rechtschutz (Konkurenten­klage) nach­suchen. Ins­beson­dere ist es nicht aus­re­ichend, Wider­spruch gegen die Ablehnungsmit­teilung einzule­gen oder auss­chließlich gegen die dien­stliche Beur­tei­lung vorzuge­hen. In einer Konkur­renten­klage müs­sen die ggf. im Wider­spruchsver­fahren bere­its gerüg­ten Feh­ler einer dien­stlichen Beur­tei­lung erneut gerügt wer­den.

Unse­re Kan­zlei ver­fügt über umfan­gre­iche und lang­jäh­ri­ge Erfahrun­gen im Bere­ich des Beförderung­sprozesses bei der Deut­schen Tele­kom AG ein­schließlich der The­matiken des Abbruchs von Beförderungsrun­den und des Schadenser­satzes, so dass wir hier im Bedarfs­fall sach­ge­mäß unter­stützen kön­nen.

Für eine ers­te Kon­tak­tauf­nahme per E-​Mail oder tele­fonisch soll­ten Sie für eine ziel­füh­ren­de Beratung/​Vertretung fol­gende Unter­la­gen bereit­hal­ten:

• Dien­stliche Beur­tei­lung Stich­tag 31.08.2020
• Stel­lung­nahme Füh­rungs­kraft
• ggf. „Vor­beurteilung“ Stich­tag 31.08.2018
• Ableh­nungs­mit­tei­lung

Wenn die v.g. Unter­la­gen einer ers­ten Kon­tak­tauf­nahme bere­its beige­fügt sind, beschle­u­nigt dies die weit­ere Bera­tung und ggf. Ver­tre­tung.