In einem von unse­rer Kan­zlei für den Antrag­steller betreu­ten Ver­fahren hat das VG Hal­le mit Beschluss vom 29.09.2020 — Az. 5 B 222/​19 HAL der Mar­tin-​Lu­ther-​Uni­ver­si­tät Hal­le Wit­ten­berg auf­ge­ge­ben, die W 3 Pro­fes­sur mit der Denomona­tion „Regie­rungs­leh­re und Pol­i­cy­forschung“ nicht mit dem aus­gewählten Beige­lade­nen zu beset­zen bis zur Durch­führung einer erneu­ten Auswahlentschei­dung unter Berück­sich­ti­gung der Recht­sauf­fas­sung des Gerichts.

Das Ver­wal­tungs­gericht bestä­tigt zahlre­iche gerüg­te Män­gel des Auswahlver­fahrens und spricht sehr ein­deutig von „durch­greifenden Män­geln“, an denen das Ver­fahren lei­de.

Beschluss VG Hal­le 5 B 222/​19 vom 29.09.2020 als pdf hier anse­hen