Das VG Arns­berg hat in einem Rechts­streit um eine Zur­ruh­e­set­zungsver­fü­gung des Deut­schen Tele­kom AG die auf Grund­lage eines Gutacht­ens der BAD Gmbh ver­fügt wur­de in einem von uns vertrete­nen Man­dat mit Urteil vom 19.06.2015 die stre­it­ige Zur­ruh­e­set­zungsvert­fü­gung aufge­hoben. Das Gut­ach­ten sei weder schlüs­sig, noch erläu­te­re es nachvol­lziehbar und detail­liert, wes­halb die Beschw­er­den so schw­er­wiegend sein sol­len, dass ein weit­erer Ein­satz des Beam­ten nicht mehr mög­lich sein soll.