In einem von unse­rer Kan­zlei betreu­ten Ver­fahren hat das Ver­wal­tungs­gericht Koblenz die Tele­kom AG recht­skräftig ver­pflich­tet dem Klä­ger einen Schadenser­satz wegen ver­späteter Beför­de­rung zu gewäh­ren. Hin­ter­grund ist die nicht ord­nungs­gemäße Behand­lung des Bewer­bungsver­fahren­sanspruchs des Klä­gers inner­halb der Beför­de­rungs­run­de 2017/​2018. Tat­säch­lich wur­de der Klä­ger zum 1.4.2020 beför­dert. Das Ver­wal­tungs­gericht hat auf unse­re Kla­ge hin die Tele­kom AG nun­mehr ver­ur­teilt, den Klä­ger so zu stel­len, wie er ste­hen wür­de, wenn er bere­its im Sep­tem­ber 2017 beför­dert wor­den wäre.

Vor­ange­gan­gen waren erfol­gre­iche Vertre­tun­gen des Man­dan­ten in der Konkur­renten­klage zur Beför­de­rungs­run­de, in einem Ver­fahren zum teil­weisen Abbruch der Beför­de­rungs­run­de und in Rechtsstre­it­igkeiten betr­e­f­fend der zugrun­de liegen­den Beur­tei­lung.

Schadenser­satz kann über­haupt nur dann mit Erfolg ein­ge­klagt wer­den, wenn der/​die betrof­fene Beamte*in sämt­li­che Mög­lich­kei­ten des Primär­rechtss­chutzes auss­chöpft. Dazu gehö­ren ins­beson­dere ein Vorge­hen gegen die Ablehnungsmit­teilung mit­tels einst­weili­gen Rechtss­chutzes (Konkur­renten­klage) gegen einen etwa­igen (teil­weisen) Abbruch und gegen die dien­stlichen Beurteilun­gen. Da der Klä­ger dies beach­tet hat­te, stand der Weg für den Schadenser­satzanspruch offen. Das Gericht führt zur Begrün­de­theit der Kla­ge aus, dass

1. die neu erstell­te Beur­tei­lung des Klä­gers für den Beur­tei­lungs­zeit­raum weit­er­hin zu bean­standen sei,
2. auch die Beurteilun­gen der in der Beför­de­rungs­run­de aus­gewählten Bewer­ber unter Ver­stoß gegen all­ge­me­ingültige Wert­maßstäbe zus­tande gekom­men sind,
3. die Fest­stel­lung eines hypo­thetis­chen Kausalver­laufs nicht mehr mög­lich sei mit der Fol­ge, dass der Klä­ger bei ord­nungs­gemäßer Beur­tei­lung zumin­d­est reel­le Beförderungsaus­sichten gehabt hät­te.

Das Urteil ist zwis­chen­zeitlich recht­skräftig; ein Rechtsmit­tel wur­de nicht ein­gelegt. Soll­ten Sie Fra­gen rund um Schadenser­satzansprüche wegen ver­späteter oder voll­ständig unter­blie­be­ner Beför­de­rung haben, steht unse­re Kan­zlei Ihnen ger­ne bera­tend zur Sei­te.

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