Die Rückkehr von Beamten aus Abordnungen bereitet oftmals Probleme bei der Übertragung neuer amtsangemessener Aufgaben. In dem von unserem Büro betriebenen Fall war ein vormals als Referatsleiter in einer Bundesoberbehörde tätiger Beamter nach Rückkehr nicht mehr als Referatsleiter, sondern als Referent eingesetzt worden. Das
Verwaltungsgericht Köln hält dies für rechtswidrig und hat schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Dienstherrn verpflichtet, unseren Mandanten amtsangemessen auf einem Referatsleiterdienstposten einzusetzen. Das Gericht setzt als bekannt voraus, dass in Bundesoberbehörden Regierungsdirektoren der Besoldungsgruppe A 15 regelmäßig als Referatsleiter tätig sind (im Gegensatz zum Ministerium). Das Gericht kritisiert sowohl die – von uns gerügte – unterbliebene Personalratsbeteiligung bei der Übertragung einer geringer bewerteten Tätigkeit , als auch die materielle Rechtswidrigkeit des Einsatzes, der nicht geeignet ist, dem Mandanten eine amtsangemessene Beschäftigung zu vermitteln.