Telekom: Verpflichtung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme
Mit Beschluss vom 10.1.2013, 1 B 1333/12 u.a. hat das OVG Münster die Verpflichtung von Beamtinnen und Beamten der deutschen Telekom AG zur Teilnahme an einer angeordneten Fortbildungsmaßnahme an einem anderen Ort als dem gewöhnlichen Dienstort bestätigt. Eine solche Anordnung finde ihre Rechtsgrundlage in § 62 Abs. 1 Satz 2 BBG (sog. Folgepflicht). Danach sind [...]