Beförderung wissenschaftlicher Mitarbeiter nur nach Leistungsprinzip
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei betrifft das Hochschulrecht und hier die Vertretung nicht nur von Professoren, sondern auch von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern, sowie Hochschulen. Der nachfolgend besprochene Fall betrifft ein Beförderungsverfahren wissenschaftlicher Oberräte A 14 zum wissenschaftlichen Direktor Besoldungsgruppe A 15. Obwohl hier selbstverständlich auch die Beförderung allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen [...]