ArbG Bonn zur Versetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Streitgegenstand der von unserer Kanzlei für den Mandanten erstrittenen Entscheidung des ArbG Bonn vom 24.03.2021 – 2 Ca 2262/20 — war die Versetzung eines schwerbehinderten Tarif-Beschäftigten vom Standort Bonn an den Standort TPS in Darmstadt. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der beabsichtigten Versetzung mit der Begründung stattgegeben, dass die Beklagte bei [...]
