Arbeitsgericht Bonn: Schwerbehindertenvertretung hat fortlaufenden Informationsanspruch
Mit deutlicher Klarheit hat das Arbeitsgericht Bonn in dem Beschluss vom 21.01.2015 – 4 BV 81/14 — die Rechte der Schwerbehindertenvertretung eines Betriebs der Telekom AG im Hinblick auf die Bereitstellung notwendiger Daten zur Durchführung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung bestätigt. Einerseits ging es um die Bereitstellung privater Adressdaten für die Einladung zur Schwerbehindertenversammlung, die seitens [...]