Neue Gesetzesfassung des § 21 BBG für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen
Die dienstliche Beurteilung dient als Messinstrument, das zur Bestenauslese heranzuziehen ist. Daher sind Beamte und Beamtinnen regelmäßig nach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu beurteilen. In der bis zum 07.07.2021 geltenden Fassung des § 21 BBG konnte die Bundesregierung bisher nur Ausnahmen von der Beurteilungspflicht durch Rechtsverordnung regeln. Weitere Einzelheiten wurden allein Verwaltungsvorschriften überlassen, was [...]
