UPDATE: Beamtenrechtliche Norm zur Frauenförderung nach Auffassung des OVG Münster verfassungswidrig!
Bereits in unserem Beitrag Rechtstipp Frauenförderung NRW vom 01.07.2016 hatten wir dargelegt, dass und warum die Modifizierung der bis dato in § 20 Abs. 6 LBG NRW a. F. enthaltenen beamtenrechtlichen Regelung zur Frauenförderung im Rahmen von Auswahlverfahren ernstlichen Rechtmäßigkeitsbedenken begegnet. Jetzt hat sich das OVG Münster in seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 21.02.2017 — [...]