Bildung des Gesamturteils: Erhöhter Begründungsaufwand bei höherwertigen Tätigkeiten
Bildung des Gesamturteils: Erhöhter Begründungsaufwand bei höherwertigen Tätigkeiten Vorliegend war in einem von unserer Kannzlei betriebenen Verfahren der Antrag, die Stellenbesetzung im Rahmen der Beförderungsrunde 2020/2021 auf der Beförderungsliste „TD_nT“ solange zu untersagen, bis über die Beförderung des Antragsstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist, teilweise erfolgreich. Das VG Köln hat [...]