Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung
Leitsatz: Maßstab für die Beurteilung der einem Beamten übertragenen Aufgaben ist das ihm verliehene Statusamt. Beamte aus unterschiedlichen Laufbahnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Vergleichsgruppe für die dienstliche Beurteilung zusammengefasst werden (wie BVerwG, Urt. v. 2.03.2017 — 2 C 21.16 — BVerwGE 157, 366 Rn. 41 ff.). Sachverhalt: Vorliegend steht die Klägerin als Kriminaloberkommissarin im [...]