Zurruhesetzungsbescheid der Telekom AG aufgehoben
In einem von unserem Büro vertretenen Rechtsstreit um die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit greift das VG des Saarlandes die Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 26.04.2010, 2 C 17/10, zu den Anforderungen an eine rechtmäßige Untersuchungsanordnung auf. Im Zurruhesetzungs-verfahren ist nämlich zumindest dann, wenn wie vorliegend aus der Verweigerung einer Untersuchung negative Konsequenzen gezogen [...]