VG Koblenz ver­ur­teilt zu Schadenser­satz wegen ver­späteter Beför­de­rung

In einem von unserer Kan­zlei betreuten Ver­fahren hat das Ver­wal­tungs­gericht Koblenz die Telekom AG recht­skräftig verpflichtet dem Kläger einen Schadenser­satz wegen ver­späteter Beförderung zu gewähren. Hin­ter­grund ist die nicht ord­nungs­gemäße Behand­lung des Bewer­bungsver­fahren­sanspruchs des Klägers inner­halb der Beförderungsrunde 2017/​2018. Tat­säch­lich wurde der Kläger zum 1.4.2020 befördert. Das Ver­wal­tungs­gericht hat auf unsere Klage hin die Telekom [...]