BVerwG: Für Polizisten Pausengutschrift nur bei tatsächlicher Dienstausübung
Am 22.06.2023 hat das BVerwG entschieden, dass eine Pausengutschrift auf die Arbeitszeit nur bei tatsächlicher Dienstausübung erfolgt. Konsequenterweise ist somit eine Zeitgutschrift für Tage, an denen der Beamte wegen Erkrankung keinen Dienst geleistet hat oder bei Erholungs- und Sonderurlaub ausgeschlossen. Diese Ansicht stützt das BVerwG auf § 5 Abs.2 Satz 1 AZV. Danach werden Ruhepausen [...]