Das VG Arnsberg hat in einem Rechtsstreit um eine Zurruhesetzungsverfügung des Deutschen Telekom AG die auf Grundlage eines Gutachtens der BAD Gmbh verfügt wurde in einem von uns vertretenen Mandat mit Urteil vom 19.06.2015 die streitige Zurruhesetzungsvertfügung aufgehoben. Das Gutachten sei weder schlüssig, noch erläutere es nachvollziehbar und detailliert, weshalb die Beschwerden so schwerwiegend sein sollen, dass ein weiterer Einsatz des Beamten nicht mehr möglich sein soll.